Ziele und Maßnahmem
Die Präsidien von LandesSportBund Niedersachsen und Behinderten-Sportverband Niedersachsen haben mit Beschluss in ihren jeweiligen Sitzungen im Juni 2013 einen Aktionsplan „Inklusion im niedersächsischen Sport“ verabschiedet, welcher sowohl die Position beider Verbände zur Inklusion festlegt, als auch entsprechende Ziele und Maßnahmen bis zum Jahr 2015 beschreibt.
Der Aktionsplan ist zurückzuführen auf die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 und die darin festgeschriebenen Ziele und Verpflichtungen u.a. auch für den Freizeit- und Sportbereich sowie auf die Satzungen beider Sportorganisationen und Aussagen im LSB-Leitbild. Das wichtigste Ziel des Aktionsplanes aus dem Jahr 2013 ist es, die gesamte niedersächsische Sportorganisation für die Inklusionsthematik zu sensibilisieren, ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen und damit zur Öffnung der Sportorganisationen, ihrer Gremien und Sportangebote für Menschen mit Behinderung beizutragen.
Die Richtlinie zur Förderung der Inklusion im und durch Sport ist Bestandteil des Maßnahmeplanes im Rahmen des von LandesSportbund Niedersachsen e. V. und Behinderten-Sportverband Niedersachsen e. V. verabschiedeten Aktionsplanes „Inklusion im niedersächsischen Sport“.
Gefördert werden u.a. Leistungen für Assistenzbedarfe und Veranstaltungen, welche der Sensibilisierung und Information, dem fachlichen Diskurs, der Förderung der kompetenz im Umgang mit heterogenen (Sport-)Gruppen oder der Vernetzung dienen sowie die gemeinsame Sportausübung von Menschen mit und ohne Behinderung ermöglichen und unterstützen.
